Gelbe Positionsleuchten bei EU-Modellen

Bezüglich der Positionsleuchten bei Motorrädern ist eine Änderung in der europäischen Gesetzgebung (UNECE) in Kraft getreten. Mit dieser Änderung dürfen nun auch gelbe Positionsleuchten als Alternative für die gegenwärtig verwendeten weißen Positionsleuchten eingesetzt werden.

Ab dem Modelljahr 2013 werden einige Motorräder aus Hondas Modellpalette mit diesen neuen Leuchten ausgestattet.

Angaben zum gelben Positionsleuchtensystem

Vorschrift: UNECE Vorschrift 53.01, Lichtquelleneinbau (Motorräder) Artikel 6.6:

Alte Fassung:

6.6. Positionsleuchte vorn.

6.6.1. Anzahl, eine oder zwei

Im Jahr 2011 wurde dieser Artikel wie folgt geändert:

6.6. Positionsleuchte vorn.

6.6.1. Anzahl, eine oder zwei bei weißer Farbe oder zwei (eine pro Seite) bei gelber Farbe.

Systemkonfiguration: Das System besteht aus den eigentlichen Fahrzeugteilen (Blinker, Scheinwerfer und Schlussleuchten). Neue zusätzliche Bauteile gibt es nicht. Geändert haben sich bei dieser neuen optionalen Positionsbeleuchtung nur die Schaltung, die internen Teile und die Funktionsweise.

Die gelben Leuchten werden an der Stelle der gegenwärtigen Blinklichter angeordnet. Folglich wird die Positionierfunktion auch vom Blinksignalgeber ausgelöst. Die gegenwärtige weiße Positionsleuchte am Scheinwerfer wird dadurch abgeschafft. Beim hinteren Positioniersystem treten keinerlei Änderungen ein.

Systembetrieb: Die Positionsleuchten verfügen über eine geringe Helligkeit. Wenn der Blinksignalgeber eingeschaltet ist, schaltet der vordere Signalgeber der gewählten Seite das helle Licht für das Blinklicht im Blinkbetrieb ein, wie dies bei Blinklichtern üblich ist. Wird der Blinksignalgeber wieder ausgeschaltet, bleibt nur die Positionsleuchte mit geringer Helligkeit eingeschaltet. Die Positionsleuchte bleibt eingeschaltet, solange der Blinker blinkt.

Wichtige Fragen von Kunden

Da es sich hierbei um eine neue Ausstattung für Europa handelt und man nicht immer über die neuesten Vorschriften im Fahrzeugbau informiert ist, besteht die Möglichkeit, dass die Rechtmäßigkeit dieser Anlage in Frage gestellt wird.

Hier kann auf die Änderungen in den UNECE Vorschriften 53.01. verwiesen werden.

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