06.03.2020
Die neue Führerschein- Regelung
Die neue Führerschein- Regelung 
Wer im Besitz einer Klasse B-Fahrerlaubnis ist, kann nun mit einer Führerschein-Erweiterung auch 125er-Modelle fahren. Die Teilnahme an einer Prüfung ist hierfür nicht notwendig!
Und natürlich haben wir in diesem Segment eine Vielzahl an passenden Maschinen: Egal ob schnittige CB125R im Neo Sports Café-Style, kompakte Eyecatcher Monkey 125 und MSX125, legendäre Super Cub C125 oder preiswerte CB125F – mit Charakter und Sparsamkeit brillieren all unsere Leichtkrafträder!
 Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B 196:
 - die Fahrerschulung umfasst (mindestens) 4 theoretische und 5 praktische Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
 - Vorbesitz der PKW Klasse B für 5 Jahre und ein erreichtes Mindestalter von 25 Jahren

