Neues zur 35kW Leistungsreduzierung

Brüssel drosselt – Berlin gibt Gas

Denn die Auswahl der Ausgangsleistung zur Drosselung von Motorrädern auf Führerschein A2 konforme 35 kW ist bereits seit dem 28. Dezember des letzten Jahres – und damit rekordverdächtige 12 Tage nach dem Bundesratsbeschluss – nicht mehr frei wählbar, sondern auf maximal 70 kW begrenzt – Bestandsschutz kann es aber nur für Deutschland geben.

Die Europäische Kommission in Brüssel hat die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Um der erfolgversprechenden Klage Vorgriff zu leisten, hat das Bundesministerium für Verkehr dem Bundesrat am 16. Dezember die 11. Änderungsverordnung zur sogenannten Fahrerlaubnisverordnung vorgelegt. Der Bundesrat hat dem Vorschlag aus Bonn zugestimmt und bereits am 28. Dezember traten die Beschlüsse mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl) in Kraft.

Im Zuge der Umsetzung der 3. Fahrerlaubnisrichtlinie hatte Deutschland u.a. die 70kW-Drosselregelung nicht in die nationale Fahrerlaubnisverordnung übernommen. Somit durfte jedes hochmotorisierte Motorrad auf die festgesetzte Maximal-Leistung von 35 kW-Leistung gedrosselt und auch mit dem A2-Führerschein bewegt werden. Mit dieser liberaleren und pragmatischeren Auslegung war man in Brüssel aber nicht einverstanden.

Bestandsschutz gilt nur für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
Inhaber eines zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor dem Erscheinungstermin der 11. Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt – also dem 27. Dezember 2016 erteilten Führerscheins A2 genießen lokalen Bestandsschutz. Sie dürfen nämlich innerhalb Deutschlands auch auf 35kW gedrosselte Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung die 70kW übersteigt. Von Fahrten ins Ausland mit diesen Maschinen ist allerdings abzuraten, da die Rechtslage auch vor der geforderten Nachbesserung nicht eindeutig war.

Quelle:
Herr Achim Marten
Industrie-Verband Motorrad Deutschland e.V.
Pressesprecher
Gladbecker Straße 425
45329 Essen

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